AGCS für alle Brexit-Szenarien gerüstet

CEE "Inside AGCS" Clients info | März 6, 2019 | München
Was auch immer am 29. März 2019 im Rahmen des Brexit passieren wird - die AGCS gewährleistet ihren Kunden Kontinuität.

Derzeit gibt es noch keine gesicherten Informationen, welche Konsequenzen der Brexit am 29. März 2019 für das grenzüberschreitende Versicherungsgeschäft haben wird. Ein Brexit ohne Einigung zwischen der EU und UK unter anderem über ein Freihandelsabkommen für Waren und Dienstleistungen (sog. harter Brexit) ist ebenso denkbar wie eine Einigung in letzter Minute.

Auch eine Verschiebung des Ausstiegszeitpunkts oder ein zweites Referendum sind nicht ausgeschlossen. Die AGCS SE ist auf alle Konstellationen vorbereitet und kann weiterhin und ohne Unterbrechung den bisherigen Service für ihre Kunden anbieten. Das betrifft sowohl die Gewährung von Versicherungsschutz als auch die Schadenbearbeitung.

Die AGCS SE hat bei der britischen Regulationsbehörde PRA für die eigene UK Niederlassung eine Zulassung als Drittland-Niederlassung (Third Country Branch, „TCB“) beantragt. Dies bedeutet, dass AGCS auch Post-Brexit mit ihren Niederlassungen in UK und im Europäischen Wirtschaftsraum ein einheitlicher Rechtsträger bleiben wird. Für die Übergangsfrist bis zum Erhalt der TCB-Zulassung darf die UK Niederlassung der AGCS Versicherungsgeschäft auf Basis des sogenannten Temporary Permission Regimes nach den derzeit geltenden EU-Regularien weiter betreiben.

Soweit eine grenzüberschreitende Versicherung von UK Risiken bereits jetzt nach geltendem UK Aufsichtsrecht im Wege der Korrespondenzversicherung („self-procured“) ohne lokale Zulassung  erlaubt ist, können andere AGCS Einheiten innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums auch Post-Brexit weiterhin auf sog. non-admitted Basis UK Risiken in ihren Versicherungsprodukten miteinschließen. Für einige Pflichtversicherungen (motor third party liability, employers‘ liability, nuclear installations und licensees of riding establishments) ist die grenzüberschreitende Zeichnung von in UK belegenen Risiken jedoch nicht erlaubt.

Für unsere Kunden bedeutet das, dass die AGCS SE mit allen europäischen Niederlassungen in jedem der oben genannten Brexit-Szenarien über die erforderlichen Zulassungen verfügt, um Versicherungsgeschäft mit UK-Bezug unverändert zeichnen zu können.

Dies gilt z.B. für deutsche Unternehmen mit Töchtern in UK, die im Rahmen eines internationalen Versicherungsprogramms Deckungen bei der AGCS haben. Aber auch für britische Unternehmen mit Risiken im Europäischen Wirtschaftsraum können wir weiterhin den passenden Versicherungsschutz gewährleisten.

Für individuelle Fragen rund um den Brexit wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner bei der AGCS.

Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) is a leading global corporate insurance carrier and a key business unit of Allianz Group. AGCS provides risk consultancy, Property-Casualty insurance solutions and alternative risk transfer for a wide spectrum of commercial, corporate and specialty risks across 12 dedicated lines of business.

Our customers are as diverse as business can be, ranging from Fortune Global 500 companies to small businesses, and private individuals. Among them are the world’s largest consumer brands, tech companies and the global aviation and shipping industry, but also wineries, satellite operators or Hollywood film actors. They all look to AGCS for smart answers to their largest and most complex risks in a dynamic, multinational business environment and trust us to deliver an outstanding claims experience.

We constantly strive to deliver the best for our customers through our global team of around 4,400 employees from over 70 nationalities in 34 countries worldwide. As the one of the largest Property-Casualty units of Allianz Group, we are backed by strong and stable financial strength ratings and a global network in over 200 countries and territories. In 2018, AGCS generated a total of €8.2 billion gross premium worldwide.

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