1. Sprechen Sie mit uns!
2. Getrennte Mandatsaufträge
3. Bezifferung
4. Prüfung der Durchsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit
5. Stellungnahme des Managers und Auskunftserteilung
Die Auswertung von Unterlagen mag eine Haftung implizieren. Die Einlassung des betroffenen Managers kann hier jedoch zu einer anderen Risikobeurteilung führen. Der Manager wird ohne Unterlagen allerdings nicht an der Aufklärung mitwirken können. Fehlende Unterlagen wird der Manager vermutlich dann mit einem Auskunftsanspruch einfordern.
Ein gemeinsamer Austausch zu den Vorwürfen durch Informationen und Unterlagen ist am zielführendsten, damit alle Seiten ihr eigenes Risiko am schnellsten ohne ein Prozessverfahren einschätzen und über die Beilegung sprechen können.
6. Gutachten zur Haftung des Kontrollgremiums
Ist sich der Aufsichtsrat unsicher, ob er Ansprüche zwingend verfolgen muss oder ob er aufgrund seiner Ermessensentscheidung zum Wohle des Unternehmens davon absehen kann, kann es ratsam sein, diese Frage durch ein eigenes Gutachten ohne Klageauftrag prüfen zu lassen.
Rechtsstreitigkeiten im Unternehmen sind komplex und belastend. Worauf Manager und Unternehmen bei ihren D&O-Policen achten müssen und wie sich eine D&O-Police in der Praxis darstellt, erfahren Sie auf unserer Website oder im Gespräch mit unseren Experten.