Machen Unternehmen ihre Manager haftbar, führt das nicht selten zu einer Kettenreaktion, die schwerwiegende Folgen haben kann. Heike Krüger, Schaden-Expertin in der D&O-Versicherung der AGCS, kennt die komplizierte Materie im Schadenfall. Das sind ihre Erfahrungen…
Ein großes Unternehmensvorhaben ist plötzlich teurer geworden als geplant? Ein Vertragspartner ist unzufrieden? Ein zugesagtes Darlehen wird nicht zurückgezahlt? Spätestens dann stellt man im Unternehmen häufig die Frage, wer ist daran schuld? Und nicht selten kommt man zu dem Schluss: der Manager könnte es gewesen sein.
In einem solchen Fall ist eine D&O-Versicherung Gold wert: Die Managerhaftpflichtversicherung, auch bekannt als D&O-Versicherung,  ist eine Haftpflichtversicherung für die verantwortlichen Organe eines Unternehmens – vom Konzernvorstand über den Aufsichtsrat bis hin zum Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. Sie schützt deren Privatvermögen im Fall von Inanspruchnahmen auf Schadensersatz aufgrund von tatsächlichen oder angeblichen Pflichtverletzungen, die sie in ihrer Tätigkeit als Vorstand oder Aufsichtsrat begangen haben. Der Versicherungsschutz umfasst neben der reinen Freistellung von begründeten Ansprüchen auch  die Rechtsanwaltskosten für die Abwehr der erhobenen Ansprüche sowie Abwehrkosten in behördlichen Untersuchungsverfahren und in Strafverfahren. Die AGCS kommt im Versicherungsfall für Leistungen bis zur Höhe der individuell vereinbarten Versicherungssumme auf.
Oft geht es um Millionenforderungen. Deshalb wird von dem betroffenen Unternehmen in aller Regel sehr schnell eine Kanzlei beauftragt, die Haftung des oder der geschäftsführenden Organe zu untersuchen. Bereits dadurch werden nicht selten hohe Anwaltskosten ausgelöst. Sollten Pflichtverletzungen festgestellt werden, sieht sich das Kontrollgremium (wie der Aufsichtsrat) in der Pflicht, diese Ansprüche unbedingt zu verfolgen, um nicht selbst in die Schusslinie zu geraten. Dies löst in der Regel unweigerlich eine Reihe von Reaktionen aus: Alle betroffenen Manager erhalten zunächst die (üblichen) Anwaltsschreiben mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen einen hohen Betrag auf das Kanzleikonto zu Gunsten des Unternehmens zu zahlen. Nicht selten steht damit die private Insolvenz des Managers im Raum. Da das Unternehmen zudem gesetzlich verpflichtet ist über aufgedeckte Missstände zu informieren, erfolgt oft eine entsprechende negative Berichterstattung in der Presse. Die weitere berufliche Karriere des Managers kann damit beendet sein, obwohl noch keine Schadensersatzpflicht fest steht. Das Unternehmen ist jetzt u.a. aufgrund des öffentlichen Drucks in der Pflicht, die Ansprüche durchzusetzen; der Manager wiederum verteidigt sich entschieden gegen die erhobenen Forderung. Die Fronten sind verhärtet.
Damit sind dann Fakten geschaffen, die es allen Beteiligten schwer machen können, eine vernünftige, risikoadäquate Lösung zu finden. Die AGCS verfügt über eine Jahrzehnte lange Erfahrung in der D&O-Versicherung und kann auf Grundlage ihrer Erfahrungen mit der erfolgreichen Regulierung komplexester Großschäden ihren Kunden Anregungen  geben, wie man sich im Fall der Fälle verhalten sollte. Diese sechs Erfahrungen können Ihnen im Umgang mit Ansprüchen helfen:
Wie eingangs dargestellt, kann die Geltendmachung von Ansprüchen eine große Lawine in Gang setzen. Mit dieser kann die AGCS umgehen. Unabhängig von der vertraglichen Pflicht, den Schaden zu melden, möchten wir den Entscheidungsträgern im Unternehmen dringend empfehlen, mit uns  frühzeitig in Kontakt zu treten, um offene Fragen und Abläufe zu klären.
Sinn und Zweck für die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Frage der Haftung eines Managers ist auch, dass sich das Unternehmen eine objektive Risikoeinschätzung geben lassen möchte. Ganz objektiv wird ein solches Rechtsgutachten jedenfalls dann, wenn die Kanzlei, die mit der Prüfung der Haftungsfrage betraut wird, keinen Klageauftrag erhält. Dadurch wird von Beginn an ausgeschlossen, dass die rechtlichen Berater ein Eigeninteresse am Betreiben eines Haftungsanspruches berücksichtigen und das Unternehmen in einen ungewollten Prozess treiben.
Sollte das Unternehmen der Auffassung sein, dass Ansprüche gegen das Management bestehen, so sind diese noch lange nicht endgültig festgestellt. Dem Unternehmen obliegt die Beweislast für Kausalität und den Schaden. Werden fixe Beträge genannt, ist die Erwartungshaltung entsprechend hoch und Abweichungen oftmals nur schwer zu erklären. Im Rahmen einer Aktionärs- oder Gesellschafterversammlung kommt das aktuelle Management  vielleicht in Erklärungsnot. Falsche Ad Hoc Mitteilungen stehen evtl. im Raum. Daher macht es aus unserer Sicht Sinn, sich zunächst einmal generell über den Anspruch auszutauschen und erst später über konkrete Zahlen zu sprechen.
Bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Manager ist auch wesentlich, ob diese  dem Grunde und der Höhe nach gedeckt und durchsetzbar sind. Berichterstattungen, wonach der Aufsichtsrat die Wirtschaftlichkeit und Durchsetzbarkeit unberücksichtigt zu lassen hat, weil ohnehin eine D&O Versicherung besteht, sind schlichtweg falsch. Kosten zur Aufklärung und Verfolgung eines Anspruches gegen das Management sollten im Verhältnis zur noch nicht geklärten Pflichtverletzung, Kausalität und dem Schaden stehen. Werden diese Aspekte vor der Inanspruchnahme außen vor gelassen, wird viel Geld in die Auseinandersetzung investiert, auf dem das Unternehmen womöglich am Ende sitzen bleibt.

Die Auswertung von Unterlagen mag eine Haftung implizieren. Die Einlassung des betroffenen Managers kann hier jedoch zu einer anderen Risikobeurteilung führen. Der Manager wird ohne Unterlagen allerdings nicht an der Aufklärung mitwirken können. Fehlende Unterlagen wird der Manager vermutlich dann mit einem Auskunftsanspruch einfordern.

Ein gemeinsamer Austausch zu  den Vorwürfen durch Informationen und Unterlagen ist am zielführendsten, damit alle Seiten ihr eigenes Risiko am schnellsten ohne ein Prozessverfahren einschätzen und über die Beilegung sprechen können.

Ist sich der Aufsichtsrat unsicher, ob er Ansprüche zwingend verfolgen muss oder ob er aufgrund seiner Ermessensentscheidung zum Wohle des Unternehmens davon absehen kann, kann es ratsam sein, diese Frage durch ein eigenes Gutachten ohne Klageauftrag prüfen zu lassen.

Rechtsstreitigkeiten im Unternehmen sind komplex und belastend. Worauf Manager und Unternehmen bei ihren D&O-Policen achten müssen und wie sich eine D&O-Police in der Praxis darstellt, erfahren Sie auf unserer Website oder im Gespräch mit unseren Experten.

Heike Krüger
Leiterin Financial Lines Claims Germany/Austria
heike.krueger@allianz.com
Keep up to date on all news and insights from Allianz Commercial